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Sitz: Studierenden-Service-Center (SSC)
Universitätsplatz 11
Löwengebäude
06108 Halle (Saale)
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Pharmazie (Staatsexamen)
Allgemeine Informationen
Name des Studienfachs: Pharmazie
Abschluss: Staatsexamen (St.-Ex.), Staatsexamen (außer Lehrämter)
Umfang: 240 LP
Regelstudienzeit: 8 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: keine
Zugang: zulassungsbeschränkt, Hochschulstart.de (ZVS)
Studieren ohne Abitur: Nein
Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Nein
Fakultät: Naturwissenschaftliche Fakultät I
Institut: Institut für Pharmazie
Studienprofil als PDF: Medzin und Pharmazie
Das Institut für Pharmazie
Das erste Pharmazeutische Institut in Halle, damals zur Philosophischen Fakultät gehörig, wurde im Mai 1829 von Franz Wilhelm Schweigger Seidel gegründet.
1853 wurde das Universitätsstudium für Apotheker (Pharmazeuten) obligatorisch. Zwischen 1863 und 1937 erfolgte die Ausbildung der Pharmazeuten am Chemischen Institut und ab 1931 auch an einem selbständigen Institut für Pharmazie und Lebensmittelchemie. Nach einer Ausbildungsunterbrechung wurde 1946 an der Martin-Luther-Universität das Studium am Pharmazeutischen Institut wieder aufgenommen, es entstand 1968 die Sektion Pharmazie, 1990 der Fachbereich Pharmazie und seit 2007 das Institut für Pharmazie an dem sich zur Zeit jährlich ca. 185 Studenten einschreiben.
Charakteristik des Studienganges
Der Studiengang dient der Ausbildung von Apothekern für die weiter unten genannten Tätigkeitsfelder. Das Pharmaziestudium ist naturwissenschaftlich orientiert und vermittelt pharmazeutisches Fachwissen auf der Grundlage der Approbationsordnung (AAppO).
Es gewährleistet den Erwerb angemessener Kenntnisse
- der Arzneimittel und der zu deren Herstellung verwendeten Stoffe,
- der pharmazeutischen Technologie,
- der physikalischen, chemischen, biologischen und mikrobiologischen Prüfung von Arzneimitteln,
- der Wirkung von Arzneimitteln und Giftstoffen sowie deren Anwendung,
- der zur Beurteilung der Arzneimittel notwendigen wissenschaftlichen Informationen,
- der rechtlichen und sonstigen zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst
- das Universitätsstudium von 8 Semestern (Regelstudienzeit) in zwei Ausbildungsabschnitten,
- eine Famulatur von 8 Wochen (davon mindestens 4 Wochen in einer öffentlichen Apotheke),
- eine praktische Ausbildung von 12 Monaten (davon mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke),
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Die drei Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung
- Erster Abschnitt: nach mindestens zwei Jahren des Studiums der Pharmazie
- Zweiter Abschnitt: nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens 4 Jahren
- Dritter Abschnitt: nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableisten der sich anschließenden praktischen Ausbildung für die Dauer von einem Jahr.
Studienvoraussetzungen
Zur Aufnahme des Studiums berechtigt die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Studienbeginn
Wintersemester (im Oktober eines jeden Jahres)
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Der Studiengang Pharmazie unterliegt an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese den Studiengang anbieten, einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus).
Deshalb erfolgt eine Bewerbung grundsätzlich über eine zentrale Vergabestelle, Hochschulstart.
Bewerbungsfristen sind zum Wintersemester der 31.05. bzw. der 15.07. (nur für Bewerber, die ihr Abiturzeugnis nach dem 15.1. des Jahres erwerben).
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 20% nach der Abiturdurchschnittsnote, zu 20% nach der Wartezeit (Anzahl der seit Erwerb der Hochschulreife vergangenen Halbjahre abzüglich von Studiensemestern) und zu 60 % im Rahmen eines Hochschulauswahlverfahrens (AdH).
Um in das AdH der MLU zu kommen, kann man die MLU an erster bis sechster Ortspräferenz nennen. Die Auswahl im AdH erfolgt nur nach der Abiturdurchschnittsnote.
Über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie sich im Internet unter folgenden Seiten weiter informieren:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/studium/hochschulstart.htm
Das Studium - (Erster und zweiter Ausbildungsabschnitt)
Die Universitätsausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.
Das Studium umfasst eine Ausbildung zu den angeführten Stoffgebieten und einem Wahlpflichtfach, die in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.
Die Stoffgebiete des Studiums
(Auszug aus der Approbationsordnung für Apotheker AAppO)
Der erste Ausbildungsabschnitt (1. - 4. Semester)
Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
- Chemie für Pharmazeuten
- Stereochemie
- Chemische Nomenklatur
- Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arznei- Hilfs- und Schadstoffe
- Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe
- Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe
Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie
- Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen
- Instrumentelle Analytik
Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Physik für Pharmazeuten und physikalische Übungen
- Grundlagen der Physikalischen Chemie und physikalisch chemische
Übungen
- Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten
- Arzneiformenlehre
- Pharmazeutische und medizinische Terminologie
- Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie
Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
- Allgem. Biologie für Pharmazeuten und Grundlagen der Biochemie
- Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen
- Pharmazeutische Biologie I und II (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen und pflanzlicher Drogen)
- Arzneipflanzen Exkursionen, Bestimmungsübungen
- Mikrobiologie
- Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie
- Grundlagen der Anatomie und Physiologie
- Grundlagen der Ernährungslehre
Der zweite Ausbildungsabschnitt (5. - 8. Semester)
Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Biochemie und Molekularbiologie
- Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie- Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie
- Pathophysiologie/ Pathobiochemie
Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten
- Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
- Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Pharmazeutische Biologie: Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie
- Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel)
- Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen)
- Immunologie, Impfstoffe und Sera
Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik
- Pharmazeutische/ Medizinische Chemie
- Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen)
- Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Klinische Pharmazie
- Krankheitslehre
- Pharmakotherapie
- Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie und spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
Praktische Ausbildung - dritter Ausbildungsabschnitt
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine Ausbildung von
1. sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke und
2. sechs Monaten, die wahlweise in einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen pharmazeutischen Einrichtung (Krankenhaus, Industrie usw.) abzuleisten sind sowie
3. praktikumbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Dritte Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung bildet den Abschluss der praktischen Ausbildung. Nach erfolgreicher Absolvierung kann die Approbation beantragt werden.
Nach bestandenem zweiten Ausbildungsabschnitt kann das Institut für Pharmazie den akademischen Grad "Diplom- Pharmazeut"/"Diplom-Pharmazeutin" verleihen. Voraussetzungen sind die Anfertigung einer Diplomarbeit und die erfolgreiche Diplomverteidigung.
Berufsfelder
Öffentliche Apotheke - Apothekenleitung od. angest. Mitarb.
- Optimale Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
- Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen
- Reibungsloser Ablauf des Apothekenbetriebes
Krankenhausapotheke - Apothekenleitung od. angest. Mitarb.
- Arzneimittelsicherheit des Krankenhauses
- Information/ Dokumentation von Arzneimittelfragen
- Kostenmanagement Arzneimittel
- Entwicklung von Herstellungsvorschriften für besondere Arzneimittelprobleme
Pharma-Industrie - Abteilungsleiter oder angestellter Mitarbeiter
- Spezialist für Arzneimittelentwicklung, -herstellung oder
- prüfung (häufige Voraussetzung ist eine Promotion)
Prüfinstitutionen - leitender oder angestellter Mitarbeiter
- Sicherung von Qualitätsstandards der Arzneimittelversorgung
- Untersuchung der Beschaffenheit, Qualität, Bioverfügbarkeit und Kennzeichnung von Arzneimitteln
Verwaltung und Pressetätigkeit - leitender od. angest. Mitarb.
- Verwaltungsarbeiten im Gesundheits- oder Apothekenwesen
- Mitarbeit bei Gesetzgebung und -vollzug
- Mitarbeit in Prüfungsämtern und bei gesetzlichen Versicherungsträgern
- Mitarbeit in naturwissenschaftlichen/ medizinischen Verlagen
Sanitätswesen der Bundeswehr: Sanitätsoffizier für wehrpharmazeutische Belange
- Wissenschaftliche und praktische Pharmazie sowie Lebens-mittelchemie
- Sanitätsmaterialwirtschaft
Hochschulen- Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter
- in der Grundlagenforschung oder angewandten Forschung
- Ausbildung von Studenten
- Erwerb von akademischen Graden
PTA-Lehranstalten und Berufsschulen: Lehrkraft nach Erwerb der Lehrbefähigung
Umweltschutzbereich- wissensch. Mitarbeiter ist möglich in:
- Pharma-Industrie
- Umweltschutzbehörden von Bund, Ländern u. Gemeinden
- Toxikologische Prüfungsstellen und Auskunftsdienste
Kontakt:
Fachstudienberater
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zum Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Kontakt
PD Dr. Andreas Hilgeroth
Institut für Pharmazie
Wolfgang-Langenbeck-Str. 4
Raum 204
06120 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5525168
andreas.hilgeroth@pharmazie.uni-halle.de
nach Terminvereinbarung
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Pharmazie
06099 Halle (Saale)
Kontakt
Marion Tannhäuser
Institut für Pharmazie
Wolfgang-Langenbeck-Str. 4
Raum 36
06120 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5525004
marion.tannhaeuser@pharmazie.uni-halle.de
Sprechzeiten:
Di 09:00-11:00 und 13:00-15:00 Uhr
Do, Fr 08:30-11:00 Uhr
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Pharmazie
06099 Halle (Saale)
Zuständiges Prüfungsamt
Information des Career Centers
Das Career Center der Uni Halle bietet für diese Fachrichtung zur Zeit:
Studenten-/ Nebenjobs,
Praktika,
Abschlussarbeiten,
Berufseinstiege und
Referendariate/ Traineeships an.
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